Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der WieGesund e.U., Inhaberin Vanessa Bauer, Hadikgasse 64, 1140 Wien (nachfolgend „Auftragnehmerin"), gegenüber Unternehmen, die Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Gesundheitsberatung oder Coaching beauftragen (nachfolgend „Auftraggeber").
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern die Auftragnehmerin diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. WieGesund e.U. erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Sehtests für Bildschirmarbeitsplätze gemäß ASchG
- Betriebliche Gesundheits-Check-Ups (Herz-Kreislauf, BIA-Messung, HRV-Messung, Lungenfunktionstest)
- Jahresbetreuung im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung
- Ergonomie-Workshops inkl. individueller ergonomischer Einstellung von Bildschirmarbeitsplätzen
- Betriebliche Impfaktionen (z.B. Grippe, FSME, Pneumokokken) in Kooperation mit Ärzten
- Erste-Hilfe-Auffrischungen für Mitarbeitende
- Gesundheitsberatung und Coaching
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Preise und Abrechnung
Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Pauschalpreis pro Leistung oder auf Basis eines Stunden- bzw. Tagessatzes. Die jeweils gültigen Preise sind dem Angebot zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Anfallende Reise- und Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten zum Unternehmensstandort) werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden nach Erbringung der vereinbarten Leistung gestellt und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet.
Bankverbindung und Zahlungsdetails werden auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen.
§ 6 Stornierung und Absage
Terminabsagen oder -verschiebungen sind so früh wie möglich mitzuteilen. Es gelten folgende Stornobedingungen:
- Absage bis 5 Werktage vor dem Termin: kostenlos
- Absage 2–4 Werktage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- Absage weniger als 2 Werktage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
Die Auftragnehmerin behält sich vor, Termine bei höherer Gewalt oder Krankheit kostenfrei zu verschieben.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:
- Geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung der Messungen bereitzustellen
- Die Mitarbeitenden über den Termin rechtzeitig zu informieren
- Notwendige Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erhobenen Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden werden streng vertraulich behandelt. Individuelle Ergebnisse werden ausschließlich an die betroffene Person weitergegeben – nicht an den Arbeitgeber. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die erbrachten Leistungen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
§ 12 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Soweit WieGesund e.U. im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z.B. Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden im Rahmen von Gesundheits-Check-Ups, Sehtests oder verwandten Leistungen), gilt diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO als Bestandteil dieser AGB. Im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung wird ausdrücklich auf diesen Paragraphen als AVV hingewiesen.
12.1 Gegenstand und Art der Verarbeitung
Die Auftragnehmerin (WieGesund e.U.) verarbeitet im Auftrag des Auftraggebers (Unternehmen) folgende Datenkategorien: Gesundheitsdaten, Kontaktdaten und betriebliche Daten der Mitarbeitenden des Auftraggebers. Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung von betrieblichen Gesundheitsleistungen (Sehtests, Gesundheits-Check-Ups, Ergonomie-Workshops, Impfaktionen, Erste-Hilfe-Auffrischungen sowie verwandte Leistungen). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
12.2 Pflichten der Auftragnehmerin
WieGesund e.U. verpflichtet sich:
- Personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten
- Alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten – diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit aufrecht
- Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zur Gewährleistung der Datensicherheit zu ergreifen
- Den Auftraggeber bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) zu unterstützen und alle dafür notwendigen Informationen bereitzustellen
- Den Auftraggeber bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO zu unterstützen (Datensicherheit, Meldung von Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzung)
- Ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 DSGVO zu führen
- Dem Auftraggeber auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlich sind
- Nach Beendigung der Vereinbarung alle Daten des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben und bestehende Kopien zu vernichten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht
- Den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls behördliche Anfragen zur Herausgabe von Daten gestellt werden
12.3 Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden werden streng vertraulich behandelt. Individuelle Messergebnisse und Befunde werden ausschließlich an die betroffene Person weitergegeben – niemals an den Arbeitgeber/Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält lediglich anonymisierte oder aggregierte Auswertungen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.4 Ort der Datenverarbeitung
Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb Österreichs durchgeführt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR findet nicht statt.
12.5 Sub-Auftragsverarbeiter
WieGesund e.U. kann für die Erbringung der vereinbarten Leistungen spezialisierte Fachkräfte (z.B. Ärzte, Arbeitsmediziner) als Sub-Auftragsverarbeiter heranziehen. Der Auftraggeber wird über die Hinzuziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters rechtzeitig informiert. Mit jedem Sub-Auftragsverarbeiter wird eine gleichwertige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen. WieGesund e.U. haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch Sub-Auftragsverarbeiter.
12.6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
WieGesund e.U. hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:
- Vertraulichkeit: Zugangskontrolle durch Kennwörter und Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung sensibler Daten, Verschwiegenheitsverpflichtung aller Mitarbeitenden
- Integrität: Protokollierung von Datenzugriffen, sichere Übertragung personenbezogener Daten (verschlüsselte Verbindungen)
- Verfügbarkeit: Regelmäßige Datensicherungen, Virenschutz und Firewall, Notfallpläne bei Datenpannen
- Datenschutz-Management: Regelmäßige Schulungen, Incident-Response-Management, datenschutzfreundliche Voreinstellungen
12.7 Datenpannen
Bei Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert WieGesund e.U. den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, um diesem die fristgerechte Meldung an die Datenschutzbehörde (gemäß Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden) zu ermöglichen.
12.8 Dauer und Beendigung
Diese AVV-Vereinbarung gilt für die Dauer der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Nach Beendigung werden alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers – sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht – gelöscht oder in einem gängigen Format zurückgegeben.
Hinweis für Auftraggeber: Durch die Beauftragung von WieGesund e.U. und die Annahme dieser AGB stimmen Sie dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zu. Eine gesonderte schriftliche AVV ist damit nicht erforderlich. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Vereinbarung auch als separates Dokument zur Verfügung.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: August 2026 · WieGesund e.U., Vanessa Bauer · Hadikgasse 64, 1140 Wien